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Neue Verwaltungsanordnung der FVF Der Vorstand ordnet hiermit an:Liebe SportkameradenNach Überprüfung der dafür in Frage kommenden Spielformulare hat der SpA festgestellt , dass es BSGen gibt , die Spieler ihrer 1. Mannschaft einsetzen , um Erfolge im Bereich der unteren Mannschaften zu erringen! Gemeint ist hier der Gazprom-Pokal der über 30-jährigen und der Feuersozität-Cup der Senioren. Aber auch im Schultheiss-Pokal wurde diese Beobachtung gemacht. Die jeweils eingesetzten Spieler hatten alle eine altersgemäße Spielberechtigung , es kann jedoch aus sportlichen Gründen nicht akzeptiert werden ,dass Spieler von 1.Mannschaften (und zweiten!) Erfolge in unteren Mannschaften für Ihre BSG einheimsen !Der SpA beantragt daher eine Beschränkung der Spielberechtigung für Verbands-und Hallenpokale , die zur VVS im März 2011 an geeigneter Stelle in die Spielordnung aufgenommen werden sollte.Zunächst jedoch per Verwaltungsanordnung zum 27.09.10 !Zu Verbands- und Hallenpokalspiele , die in den Bereich der unteren Mannschaften fallen ( Securitas Aviations-Pokal , Gazprom-Pokal , Vattenfall-Pokal , Feuersozität-Cup und Ulli-Lemke-Pokal ) , dafür nicht mehr als die Hälfte der jeweiligen Mannschaft und höchstens 3 Spieler eingesetzt werden , die schon Spiele in ihrer 1.Mannschaft gemacht haben. Diese max. 3 Spieler sind am Rand des Spielformulars mit einer “1“ zu versehen ! Stellt der SpA nachträglich fest , dass mehr Spieler ihrer 1.Mannschaft auf dem Spielformular stehen , wird diese Mannschaft von der weiteren Teilnahme des Verbandpokals oder Hallenturniers ausgeschlossen !Spielausschuss/Vorstand |